Provider fuer "illegale"
Soundfiles verantwortlich


Sagt deutsches Gericht | AOL Deutschland soll für
Austausch von raubkopierten Soundfiles auf seinen Sites
haftbar gemacht werden | Neue Probleme in der Rechtsfrage
der Provider-Haftung

Die "Financial Times Deutschland" [FTD] berichtet von einem
Prozess gegen AOL, in dem ein deutsches Gericht Providern
die Verantwortung für illegal kopierte Musik-Dateien, die über
ihre Sites zugänglich gemacht werden, gibt.


Danach hat in einem Musterprozess gegen AOL ein Gericht
erstmals in Deutschland die Haftung von Online-Diensten für
die Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen festgestellt
[Az: 7 0 3625/98].


"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von
Urheberrechten im Netz", sagte der Sprecher der
Verwertungsgesellschaft GEMA, Hans-Herwig Geyer, zum
Urteil.


Das noch unveröffentlichte Urteil, das der "FTD" komplett
vorliegt, hat nach Einschätzung der Zeitung "große
Bedeutung für alle Musikverlage, Verwertungsgesellschaften
und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im Internet nur
beschränkte rechtliche Handhabe hatten".

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um
"ein so genanntes Musik-Soundforum", AOLs. Von dort aus
konnten "AOL-Nutzer Musik-Files unkontrolliert herauf- und
herunterladen", heißt es in der Urteilsbegründung.


Unter den Musiktiteln befanden sich auch MIDI-Files. Einer
der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit
Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht und verlangte
Schadenersatz in sechsstelliger DM-Höhe.


From: Stöcher Matthias <StoecherM@laudaair.com>

merci für die info
gilt das auch für mp4´s ?
matthias


(From: "Hakan Evirgen" <hakan@nets.at>

Das wird nicht so bleiben. Aol geht in Berufung und dann wird das Urteil
anders ausschauen.
Es wird so sein, daß die Provider nicht für den Inhalt verantwortlich sind,
aber verpflichtet sind, die Kundendaten herauszugeben, wenn der Kunde sich
strafbar macht.
lg
Hakan


Nach AOL-Urteil droht das Aus fuer Musiksites


AOL wurde von einem deutschen Gericht wegen
Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Die Phonoindustrie wittert
Morgenluft.


An den Song "Get down" von den Backstreet Boys wird sich in
musikalischer Hinsicht wohl niemand mehr erinnern.
Rechtswissenschaftler aber werden moeglicherweise darauf verweisen,
dass mit diesem Stueck eine Trendwende bei Urheberrechten im
Internet eingeleitet wurde. Das Landgericht Muenchen verurteilte jetzt
den Online-Dienst AOL, weil in einem von dessen Forum Midi-Files von
Musik-Hits zum Download bereitlagen. AOL hat damit, so das Gericht,
Urheberrechte verletzt.


Die Firma Hit Bit Software GmbH hatte die Klage angestrengt und unter
anderem auf besagten Backstreet-Boys-Song verwiesen. Das Gericht
folgte der Argumentation von Hit Bit und verdonnerte AOL zu
Schadenersatz in noch nicht bekannter Hoehe. Es waere, so die
Urteilsbegruendung, fuer den Internet-Provider ohne grosse Muehe
moeglich gewesen, saemtliche Files des Forums auf ihre Urheberrechte
hin zu ueberpruefen.


Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft begruesste das
Urteil und nutzte den Ausgang des Verfahrens, ein weiteres Mal einen
Filter bei allen Internet-Providern zu fordern, der einen Zugang zu Sites
mit illegalen MP3-Files verwehrt. Eine entsprechende Software sei, so
der Verband, laengst einsatzbereit (das PC-Magazin berichtete), auf die
Provider kaemen einmalige Kosten in Hoehe von 50.000 bis 200.000
Mark zu.


Bei der Software handelt es sich um die elektronische Version einer
schwarzen Liste, die staendig aktualisiert wird und auf den Sites
erscheinen, die illegal MP3-Dateien anbieten. Der Phono-Verband sieht
durch das AOL-Urteil Chancen, dass ein solcher Filter bei deutschen
Providern installiert werden muss.


http://www.aol.com
http://www.ifpi.de

p-tv 2000


 

 
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