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Redefreiheit
gilt auch für Verschlüsselungssoftware-
US-Gericht stellt Software unter den Schutz der Verfassung
Cleveland/Ohio (pte, 5. April 00/13:35) - Für die Veröffentlichung
von
Verschlüsselungsprogrammen im Internet gilt die Redefreiheit. Zu
diesem
Ergebnis ist ein Berufungsgericht in den USA gekommen. Das Urteil ist
ein
weiterer Rückschlag für die US-amerikanische Regierung, die
Verbreitung und
vor allem den Export von Verschlüsselungssoftware zu kontrollieren.
Bürgerrechtsgruppen und Universitäten haben wegen der Exportbeschränkungen
für Verschlüsselungssoftware in der Vergangenheit eine Vielzahl
von
Prozessen gegen die US-Regierung angestrengt. Der neue Entscheid ist das
Ergebnis eines vierjährigen Rechtsstreits zwischen der National Security
Agency (NSA) http://www.nsa.gov und Peter Junger, Rechtsprofessor an der
Cleveland University. Er hatte Kursmaterial für ausländische
Studenten
online verfügbar gemacht.
"Professor Junger kann jetzt die Kapitel seines Buches, die sich
mit
Verschlüsselungstechniken befassen, direkt online verfügbar
machen", sagt
Raymond Vasvari, Chefanwalt der American Civil Liberties Union
http://www.aclu.org . Die amerikanische Regierung besteht dagegen darauf,
dass die Exportkontrolle bei Verschlüsselungssoftware für die
nationale
Sicherheit unabdingbar sei.
Zwar wurden die Bestimmungen zum Export von Verschlüsselungsprogrammen
in
den vergangenen Jahren weitgehend gelockert, doch für amerikanische
Bürgerrechtsgruppen bleibt die Frage der Verschlüsselung eine
Glaubensfrage.
Die amerikanischen Softwareunternehmen begrüßen die Entscheidung
ebenfalls,
da sie durch die Exportbeschränkungen Wettbewerbsnachteile im Ausland
erleiden.
In den USA wird erwartet, dass die Entscheidung außerdem noch weitere
Auswirkungen auf die Computerindustrie haben wird, da durch die Entscheidung
die Balance zwischen dem Schutz des Urheberrechts und der Redefreiheit
verschoben wird. So könnten Prozesse zwischen der Filmindustrie und
Internetfirmen, die Programme veröffentlicht haben, welche DVD-Kodes
knacken
können, betroffen sein. (cnet)
(Ende)
(p-tv)
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